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   LSG Bayern, 07.09.2009 - L 11 AS 466/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,20925
LSG Bayern, 07.09.2009 - L 11 AS 466/09 NZB (https://dejure.org/2009,20925)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.09.2009 - L 11 AS 466/09 NZB (https://dejure.org/2009,20925)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. September 2009 - L 11 AS 466/09 NZB (https://dejure.org/2009,20925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensbegriff des § 11 SGB 2 - Verpflegungsmehraufwand - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungskonformität einer Beschränkung auf Pauschbeträge bei der Bemessung erhöhten Verpflegungsmehraufwands von Empfängern von Grundsicherungsleistungen; Grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Abzugs der vollen Summe als Pflegungsmehraufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostenübernahme für Verpflegungsmehraufwand bei auswärtiger Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2009 - L 11 AS 466/09
    Nicht klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2009 - L 11 AS 466/09
    Nicht klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • SG Dresden, 01.09.2010 - S 36 AS 5042/08

    Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden

    Darüber hinausgehende Ausgaben für Verpflegungen sind nicht anzuerkennen (zust. LSG München vom 07.09.2009, Az. L 11 AS 466/09 NZB (Rn 14 f.).

    Das Gericht hält dies auch nicht für verfassungsrechtlich bedenklich (ebenso LSG München vom 07.09.2009, Az. L 11 AS 466/09 NZB (Rn 14)).

  • LSG Bayern, 24.10.2011 - L 7 AS 96/11

    Verpflegungsmehraufwendungen von Selbständigen sind bei der Gewinnermittlung

    Aus den Materialien zu den Vorschriften der § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 3 Alg-II-VO in der damaligen Fassung (vgl Schmidt in Oestreicher, § 11 SGB II Rz 74, 90b und insbesondere Rz 91 bzgl der Selbständigen) ergab sich eindeutig der Wille des Verordnungsgebers, Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe von bestimmten Pauschalen zu berücksichtigen und nicht grundsätzlich von den tatsächlichen Aufwendungen auszugehen, da es einem Hilfeempfänger zumutbar ist, bei diese Ausgaben bestimmte Grenzen einzuhalten (vgl. insoweit auch BayLSG Beschluss vom 07.09.2009 L 11 AS 466/09 NZB).
  • SG Halle, 06.05.2010 - S 24 AS 716/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs;

    Hintergrund der steuerrechtlichen Regelung ist eine andere Interessenlage als die Gewährung einer steuerfinanzierten Leistung zur Grundsicherung, nämlich die Steuerlast des Einzelnen festzulegen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.09.2009 - L 11 AS 466/09 - juris).
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